Fairnessabkommen mit der IG Metall abgeschlossen

Der Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e.V. (BZA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) haben ein Fairnessabkommen abgeschlossen, das für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen gültig ist

April 08 - Das Abkommen, das BZA und IGZ mit der IG Metall Bezirk Frankfurt abgeschlossen wurde, soll die Grundlage für faire Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen schaffen.

Folgende Grundsätze wurden vereinbart:

1. Die Einhaltung der BZA/iGZ/DGB-Tarifverträge.

2. Die Bereitschaft, dreiseitige Vereinbarungen zwischen Kundenunternehmen,   Zeitarbeitunternehmen und IG Metall / Betriebsrat zu schließen, die Zeitarbeitnehmer besser stellen als im Flächentarifvertrag der Zeitarbeitsbranche geregelt ist.

3. Zeitarbeitnehmer können ungehindert einen Betriebsrat wählen.

4. Die IG Metall anerkennt den eigenständigen Charakter und Wert der Zeitarbeitsbranche. Deshalb setzen wir uns gemeinsam für die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein und unterstützen einen Branchenmindestlohn. Dies ist spätestens mit Wegfall der Arbeitnehmerfreizügigkeit, voraussichtlich im Jahr 2009, notwendig, um die in der Zeitarbeitsbranche beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen.