Unsere Chefin Ingrid Hofmann hat ein zweites Mal mit Daniel Müller in seinem Podcast „Liebe Zeitarbeit“ gesprochen. Diesmal ging es um den §40 Aufenthaltsgesetz. Aktuell verhindert dieser Paragraph, dass Zeitarbeitsfirmen Fachkräfte aus Drittstaaten, also außerhalb der EU, rekrutieren, um sie bei Kundenunternehmen einzusetzen.
Ingrid Hofmann teilt ihre tiefgehenden Einblicke und erklärt, warum die Aufhebung dieses Gesetzes nicht nur gerecht, sondern essentiell für die Zukunft der Zeitarbeit sowie für die Behebung des Arbeitskräftemangels in Deutschland wäre.
https://www.youtube.com/watch?v=fG-4ReLw2F4&list=PLgHXDTKlU4Nol2jHMiSDXuOQHygso-WYp
Gespräch fand vor Einbringung des Wachstumschancengesetzes der Regierung statt
Nachdem der Podcast aufgenommen wurde, hat die Regierung ihr Wachstumschancengesetz vorgelegt, in dem auch eine Änderung des §40 versprochen wird. Demnach soll in Zukunft die Anwerbung von Zeitarbeitskräften in Nicht-EU-Staaten erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen: Vom ersten Tag an soll der Grundsatz des Equal Pay gelten. Außerdem ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von zwölf Monaten vorgesehen.
GVP-Präsident Christian Baumann hat sich zu diesen Vorgaben äußerst kritisch geäußert: „Der Plan muss nachgebessert werden, denn Vorgaben wie Equal Pay und Mindestbeschäftigungsdauer gefährden das bestehende Tarifwerk der Zeitarbeitsbranche. Wenn sich der Equal Pay nach den Bedingungen im Einsatzbetrieb richtet, würde eine nicht begründbare Ungleichbehandlung innerhalb eines Zeitarbeitsunternehmens zwischen drittstaatsrekrutierten und sonstigen Zeitarbeitskräften entstehen“, machte Baumann deutlich.